Förderung und Beratung
Klimafreundlich Wohnen
Einfache Dinge lassen sich schnell und günstig umsetzen – man muss nur wissen, wie. Andere Maßnahmen gerade bei der Sanierung von Gebäuden sind komplexer. Nutzen Sie hier die Beratung und Planung von qualifizierten Fachleuten und die entsprechenden Förderprogramme.
Hansestadt Lüneburg
Ordnung, Umwelt, Nachhaltigkeit und Mobilität
Dr. Karina Hellmann
+49 4131 309-3418
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Hansestadt Lüneburg
Ordnung, Umwelt, Nachhaltigkeit und Mobilität
Niklas Breese
+49 4131 309-4535
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Verbraucherzentrale Lüneburg
Die Verbraucherzentrale bietet eine kostengünstige bzw. sogar kostenlose Energieberatung zu unterschiedlichen Schwerpunkten – vom Thema Stromsparen über Haustechnik, erneuerbare Energien bis hin zum baulichen Wärmeschutz.
Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN)
Bei der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Förderprogramme für Hauseigentümerinnen und –eigentümer im Bereich Energetische Sanierung Heizungstausch und Erneuerbare Energien inkl. Speicher.
Energetische Sanierung mit der KFW
Die KFW Bank unterstützt Sie bei der Finanzierung/Förderung von energetischen Sanierungen oder beim energieeffizienzten Bauen.
BAFA-geförderte Vor-Ort-Beratung und Förderung von Heizungen mit Erneuerbaren Energien
Die Energiesparberatung vor Ort nimmt Ihr Gebäude im Detail unter die Lupe und gibt Empfehlungen, ob und wie Sie die Standards eines KfW-Energieeffizienzhauses erreichen können.
Fachplanung und Baubegleitung
Wenn Sie sanieren wollen, fördert die KfW die Planung und professionelle Baubegleitung des Vorhabens
Datenbank für Expert:innen
Energieberater:innen, die für die vom Bund geförderte Beratung und Baubegleitung qualifiziert sind, finden Sie in der Datenbank "Energieeffizienz-Experten"
Energetische Sanierung
Sanierung von Bestandsimmobilien
Seit April 2020 hat die Hansestadt Lüneburg ein Förderprogramm für die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden: Private Haus- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer können die Fördermittel für Wohnraum im gesamten Stadtgebiet in Anspruch nehmen.
Damit soll ein Beitrag dazu geleistet werden, die nach wie vor geringe Sanierungsrate im Gebäudesektor zu steigern. Gerade hier besteht ein großes Potential, den Endenergieverbrauch maßgeblich zu senken.
Zu den förderfähigen Maßnahmen der energetischen Sanierung zählen beispielsweise die Wärmedämmung von Außenwänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken sowie die Erneuerung der Fenster und Außentüren. Einzelne Maßnahmen zur Optimierung der Heizung sind förderfähig, aber der Heizungsaustausch ist explizit von der Förderung ausgeschlossen, da vom Bund hierfür umfangreiche Fördermittel bereitstellt werden.
Der Fördermittelantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden und es muss vorab eine Beratung durch eine unabhängige Energieberaterin bzw. einen Energieberater durchgeführt worden sein. Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen ist möglich.
Am 15. März 2021 ist eine vom Rat beschlossene Änderung der Förderrichtlinie in Kraft getreten. Diese sieht vor, dass in begründeten Einzelfällen von den beim Fensteraustausch vorgegeben U-Grenzwerten (Wärmedurchgangskoeffizienten) (siehe Liste der förderfähigen Maßnahmen) abgewichen werden kann. Bei entsprechenden Anträgen erfolgt eine Einzelfallprüfung. Voraussetzung der Ausnahmeregelung ist, dass ein unabhängiger Energieberater die Sachlage bestätigt und die Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eingehalten werden. Die Änderung erfolgt mit dem Ziel, eine maximal mögliche Energieeinsparung beim Fensteraustausch zu erzielen, ohne Schimmelprobleme zu provozieren.

Quelle: Illustration © Pavatex
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Regenerative Energien
Solarthermie-, Photovoltaik- und Erdwärme-Anlagen
Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat im Juli 2021 das neue „Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg zur Nutzung regenerativer Energien“ beschlossen. Dieses löst das bisherige Förderprogramm ab.
In diesem Jahr ist keine weitere Förderung möglich, da die Fördersumme vollständig ausgeschöpft ist. Anfang des Jahres 2023 können neue Anträge gestellt werden. Eine Förderzusage für bereits eingereichte Anträge sowie eine Auszahlung sind erst ab Mitte des Jahres 2022 möglich.
Gefördert werden nach wie vor Solarthermie-, Photovoltaik- und Erdwärme-Anlagen. Neu hinzugekommen ist die Förderung von Hybridanlagen (PVT-Module), Fassadenmodulen, Balkonmodulen mit Wechselrichter und die Umstellung auf Überschusseinspeisung.
Private Hauseigentümerinnen und -eigentümer können die Fördermittel für Wohnraum im gesamten Stadtgebiet in Anspruch nehmen. Der Fördermittelantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden und es muss vorab eine Beratung durch eine/n unabhängige/n Energieberater/in durchgeführt worden sein (z.B. „Eignungscheck Solar“).
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Dach- und Fassadenbegrünung
Verbesserung des Stadtklimas
Die Begrünung von Dach- und Fassadenflächen in der Hansestadt Lüneburg wird zukünftig für Privatpersonen gefördert. Unter "Dokumente" in der rechten Spalte befindet sich die Förderrichtlinie zum Lesen und Herunterladen für interessierte Bürger.
Die Begrünungsmaßnahmen dienen der Verbesserung des Stadtklimas, der Erhöhung der Artenvielfalt und haben einen positiven Einfluss auf die Lebensqualität und das Wohlbefinden der hier lebenden Menschen.
Die „Förderrichtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Herstellung von Dach- und Fassadenbegrünung“ wurde vom Rat der Hansestadt Lüneburg am 29. August 2019 beschlossen und ist am 1.2020 in Kraft getreten. Die Förderanträge stehen zum Herunterladen in der rechten Spalte zur Verfügung. Interessierte können den Antrag ausfüllen und bei der angegebenen Adresse einreichen.

Die Begrünung von Fassaden wird für Privatpersonen gefördert. Foto: Hansestadt Lüneburg/Keuter
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Regenwassernutzung
Wasser sparen
Hobby-Gärtnerinnen und -Gärtner spüren es deutlich: Seit Jahren werden die Sommer immer trockener. Wenn es regnet, kann der Boden gerade nach einer längeren Trockenperiode kaum Wasser aufnehmen kann. Es hilft also alles nichts: Die Hobby-Gärtnerinnen und -Gärtner müssen regelmäßig zur Gießkanne greifen. Dabei gilt es, mit der Ressource Wasser sparsam umzugehen und Grundwasser nicht zu verschwenden.
Im Klimaschutzplans 2030 gibt es darum im Sinne der Klimaanpassung einen Steckbrief zum wassersparenden Verhalten. Was das konkret heißt: Neben der Aufklärung über wassersparendes Verhalten bringt die Hansestadt Lüneburg ein neues Förderprogramm heraus, das Privatpersonen ermutigt, Regenwasser in Zisternen zu sammeln und dieses für die Gartenbewässerung zu nutzen. Eine neue Zisterne zwischen 2,5 und 5 m³ bezuschusst die Hansestadt Lüneburg mit 300 Euro; 400 Euro gibt es für eine Zisterne mit einem Volumen von mehr als 5 m³. Gestaltungsvorgaben gibt es keine, die Zisterne kann sowohl unter- als auch oberirdisch installiert werden.
Förderantrag
Den Förderantrag können Sie per E-Mail an umwelt@stadt.lueneburg.de senden oder per Post an
Hansestadt Lüneburg
Bereich Umwelt
Postfach 2540
21315 Lüneburg
Hansestadt Lüneburg
Bereich 31 – Umwelt
+49 4131 309-3471
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