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    Entwicklung der Innenstadt

    Vier Fördermittel beantragt

    Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind auch in der Lüneburger Innenstadt zu spüren. Um die Innenstadt zu beleben und sie attraktiv zu halten, ergreift die Hansestadt Lüneburg eine Reihe von Maßnahmen zur Innenstadtentwicklung.

    So hat sie drei Förder-Richtlinien für den Innenstadtbereich aufgelegt, mit denen zum Beispiel Neuanmietungen, Neuausstattungen von Geschäftsräumen, Digitalisierungsprojekte und das Schaffen von Wohnraum gefördert werden.

    Darüber hinaus beantragt die Hansestadt Lüneburg Fördermittel aus vier Programmen, die aus EU/EFRE-Mitteln vom Land Niedersachsen und vom Bund aufgelegt wurden:

    Info

    Die Lüneburger Innenstadt. Foto: Hansestadt Lüneburg

    Stadtlabore für Deutschland

    Leerstand und Ansiedlung

    Im Rahmen des Projekts „Stadtlabore für Deutschland: Leerstand und Ansiedlung“ erarbeitet das IFH KÖLN gemeinsam mit 14 Modellstädten unterschiedlicher Größe aus ganz Deutschland ein digitales Tool für proaktives Ansiedlungsmanagement in Innenstädten und schafft die Basis für ein dialogorientiertes, standardisiertes Miteinander im Prozess der Vitalisierung von Stadtzentren. Neben dem digitalen Tool stehen das Lernen der einzelnen Innenstadtakteur:innen voneinander und das Generieren der richtigen Daten für die Zukunftsplanung im Vordergrund. Das Projekt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, das mit Mitteln des Bundes (zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes) gefördert wird, hat ein Gesamtvolumen von rund 11,9 Millionen Euro und eine Laufzeit bis Dezember 2022. Zu den beteiligten Kommunen zählen: Bremen, Erfurt, Hanau, Karlsruhe, Köln, Langenfeld, Leipzig, Lübeck, Lüneburg, Mönchengladbach, Nürnberg, Rostock, Saarbrücken, Trier und Würzburg.

    Organisation und Koordination

    Die Organisation und Koordination des Vorhabens liegt bei der IFH KÖLN GmbH, die als Antragstellerin die Modellstädte mit ihren Anforderungen und Dienstleister zusammenbringt. Die Modellkommunen erhalten eine 100-prozentige Erstattung der Projektkosten. Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Stadtlabore für Deutschland zu finden.

    Ziele des Projekts

    Das übergeordnete Ziel des Vorhabens ist, eine digitale Lösung für aktives Ansiedlungsmanagement in deutschen Städten/Kommunen zu entwickeln und zu verproben. Dafür bedarf es standardisierter Prozesse, Abläufe und Tools, um eine qualitative Nachvermietung zu ermöglichen. Zudem wird ein ganzheitlicher Überblick zu aktuellen Leerständen, Immobilienstruktur, angebotenen Verkaufsflächen, aber auch passenden Anbietern benötigt. Entsprechend hat die digitale Plattform als technische Basis als Adressaten zum einen Städte/Kommunen, zum anderen die Immobilienbesitzer, Makler und Anbieter. Nach einer im Netzwerk „Die Stadtretter“ initiierten Umfrage bei deutschen Kommunalverwaltungen wollen 84 Prozent der etwa dreihundert befragten Kommunen zukünftig Eigentümer aktiv bei der Nachvermietung und Nachnutzung ihrer Immobilien unterstützen. Diese Innenentwicklung mit ihrer im Baugesetzbuch verankerten Maßgabe „Innen vor Außen“ liefert zudem einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme, die in der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung verankert ist.

    Um Leerstandsmanagement zu betreiben und Innenstadtlagen eine Zukunftsfähigkeit zu ermöglichen, sie also so zu entwickeln, dass sie sowohl gesellschaftliche Teilhabe für BürgerInnen sowie Wohlfahrt und Wohlstand für die urbane Gesellschaft als auch Raum für tragfähige Geschäftsmodelle bieten, braucht es neue Ansätze zur Kontrolle und Steuerung. Für eine aktive Innenentwicklung und das Leerstandsmanagement fehlen jedoch die digitalen Instrumente, wie ein Workshop mit 20 Kommunen zeigte: 18 der 20 teilnehmenden Kommunen erfassen Leerstand über Excellisten o. ä. So zeigt sich die Notwendigkeit, diese Verwaltungsleistung in Kommunen zu verankern und gemäß Onlinezugangsgesetz (OZG) auf elektronischem Weg auch für Immobilieneigentümer nutzbar zu machen.

    Das Ziel des vorliegenden Vorhabens ist, durch einen ganzheitlichen Überblick zu aktuellen Leerständen, Immobilienstruktur, angebotenen Verkaufsflächen, aber auch passenden Anbietern ein proaktives Ansiedlungsmanagement zu schaffen. Dafür bedarf es standardisierter Prozesse, Abläufe und Tools, um eine qualitative Nachvermietung zu ermöglichen. Daher wird durch die Entwicklung einer digitalen Lösung/Plattform die technische Basis gelegt, die als Adressaten zum einen Städte/Kommunen, zum anderen die Immobilienbesitzer, Makler und Anbieter hat. Das Matching von Angebot und Nachfrage geschieht durch einen Algorithmus, der auf künstlicher Intelligenz basiert. Im Vergleich zu Immobilien-Plattformen im Internet werden viel mehr Daten involviert sein, die eine wesentlich bessere Entscheidungs- und damit auch Matchingqualität sicherstellen. So erkennt man automatisiert beispielsweise anhand von Frequenzmessungen bevorstehende Leerstandspotentiale. Das, was die 15 Modellstädte entwickeln, ist der OZG-Standard für digitales Leerstandsmanagement.

    Digitales Leerstands- und Ansiedlungsmanagement

    Am 29. September 2021 hat der Rat der Hansestadt Lüneburg die Teilnahme am Projekt beschlossen. Bürger:innen können Leerstände seit Juni 2022 über diese Internetseite der Hansestadt melden.

    Für Lüneburg entstehen insbesondere drei große Vorteile:

    • Lüneburg bekommt kostenfrei das zu dem Zeitpunkt beste Leerstands- und Ansiedlungsmanagementsystem und profitiert von der Weiterentwicklung
    • Lüneburg kann den Standard als teilnehmende Modellstadt mitgestalten
    • Lüneburg bekommt über den Innenstadtbereich ein Netz von Frequenzzählern
    Umsetzung

    Um einen zeitnahen Einsatz zu ermöglichen und sich auf die unterschiedlichen
    Gegebenheiten der Ortsgrößenklasse einzustellen, erfolgt der Aufbau stufenweise:

    • Leerstandserfassung: Quantitative Erfassung von leerstehenden oder leerfallenden Immobilien mit der Möglichkeit Leerstand auch digital zu melden.
    • Datenanreicherung (Veredelung): Erfassung aller Gewerbeimmobilien sowie Nutzungsoptionen und weiteren Daten (wie beispielsweise Passantenfrequenzen) sowie Dialog mit der Immobilienwirtschaft, um möglichen Leerstand frühzeitig zu erkennen und Anforderungen zu berücksichtigen.
    • Standortentwicklung (Gestaltung): Identifikation von Anbietern und Anforderungsmatching (Verknüpfung von Leerstandsinformationen) zur aktiven und zukunftsfähigen Standortentwicklung.

    In der Folge ergibt sich ein innovativer Nachvermietungsprozess. Zudem wird damit nicht nur Leerstandsmanagement bewerkstelligt, sondern die Kommune erhält eine nachhaltige Steuerungsfunktion für ein aktives Ansiedlungsmanagement.

    Sofortprogramm Perspektive Innenstadt

    Reaktion auf die Folgen der Pandemie

    Niedersachsen unterstützt die Städte und Gemeinden bei der Bewältigung der Pandemiefolgen in den Innenstädten. Das Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ umfasst 117 Millionen Euro aus der EU-Aufbauhilfe REACT EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe) im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und soll Kommunen dabei unterstützen, ihre Innenstädte mit auf die Situation vor Ort zugeschnittenen Konzepten zukunftssicher aufzustellen. 207 Städte und Gemeinden haben vom 17. Juni bis zum 15. Juli Anträge beim Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung gestellt – und alle konnten positiv beschieden und in das Sofortprogramm aufgenommen werden. Mit nach Einwohnerzahl gestaffelten Budgets zwischen 345.000 und 1,8 Millionen Euro werden die Kommunen nun befähigt, kurzfristig neue Projekte und Konzepte für ihre Innenstädte umzusetzen. Weitere Infos zum Programm finden Sie unter Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ (Nds. Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Landesentwicklung).

    Ausrichtung des Programms

    Das Programm richtet sich an von der Corona-Pandemie erheblich betroffene Kommunen. Ziel ist es, neue Nutzungen und die Verbesserung der Aufenthaltsqualität in den Innenstädten zu ermöglichen, Beiträge zur Digitalisierung und Klimaschutz zu leisten und der Gefahr einer zunehmenden Verödung der Innenstädte entgegen zu wirken.

    Es werden sechs Handlungsfelder definiert, in denen neue Geschäftsmodelle, nachhaltige Verkehrskonzepte oder innovative Nach- oder Zwischennutzungsprojekte auf den Weg gebracht werden können:

    • Konzepte und Strategien
    • Maßnahmen gegen Leerstand und „Problemimmobilien“
    • Handel und Dienstleistungen
    • Kultur, Freizeit und Tourismus
    • Natur und Klimaschutz
    • Verkehr und Logistik
    „Perspektive Innenstadt!“ in der Hansestadt Lüneburg

    Die Hansestadt Lüneburg hat am 15. Juli 2021 beim Niedersächsischen Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung einen Antrag auf Bewilligung eines virtuellen Fördermittel-Budgets aus dem Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ im Rahmen von REACT EU gestellt. Aufgrund der Einwohnerzahl wurde die Hansestadt dem Cluster 1 zugeordnet und hat mit Bescheid vom 7. September 2021 ein virtuelles Budget in Höhe von 1,8 Millionen Euro gewährt bekommen, das im Frühjahr 2022 auf 1,9 Millionen Euro angehoben wurde.

    Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat am 13. Oktober 2021 beschlossenen, Maßnahmen mit kalkulierten Projektkosten in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro umzusetzen. Die Hansestadt stockt das Budget somit um rund 500.000 Euro auf, um alle geplanten Maßnahmen umzusetzen.

    Seit dem 18. Oktober 2021 sind die Einzelprojekte bei der NBank zu beantragen. Die eingereichten Projektanträge werden geprüft, anschließend beschieden und auf das oben genannte virtuelle Budget angerechnet. Die Frist zur Antragstellung läuft am 30. Juni 2022 ab. Die bewilligten Maßnahmen sind bis zum 31. März 2023 umzusetzen und anschließend abzurechnen. Der vom Fördermittelgeber festgesetzte vorzeitige Maßnahmenbeginn ist der 17. Juni 2021, sodass einzelne Projekte bereits begonnen wurden (Einzelbeschlüsse des Rates).

    Dokumente
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    Zeitplan Perspektive Innenstadt!
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    Übersichtstabelle der Maßnahmen
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    Fördergebiet
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    Resiliente Innenstadt

    Behutsame Umgestaltung

    Das Programm „Resiliente Innenstädte“ ergänzt die bisherigen Programme des Landes Niedersachsens zur Stärkung der Innenstädte.

    Mit dem Förderprogramm Resiliente Innenstädte soll eine behutsame Umgestaltung der Innenstädte ermöglicht werden. Lebendigkeit und Nutzungsvielfalt führen zu einer Abkehr von Monostrukturen, Beteiligungsprozesse an der Gestaltung der Innenstadt erhöhen Akzeptanz und Kreativität, die Stärkung klimagerechter Mobilitätskonzepte und eine umweltgerechtere Flächengestaltung schaffen Aufenthaltsqualität und Zukunftsfähigkeit (weitere Informationen auf der Internetseite des Landes Niedersachsen zu diesem Thema).

    Integrierte territoriale Entwicklung

    Resiliente Innenstädte ist für die EU-Förderperiode 2021 bis 2027 nach Artikel 28 c) der „Dach-Verordnung“ (Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021) als „Integrierte territoriale Entwicklung“ konzipiert. Das bedeutet, dass auf der Grundlage von integrierten Strategien und im Rahmen eines festgelegten Budgets die Umsetzung von Projekten möglich ist. Für das Programm stehen im EFRE insgesamt 61,5 Millionen Euro zur Verfügung (davon 23,7 Millionen Euro in der ÜbergangsRegion = Amtsbereich Lüneburg).

    Das Förderprogramm Resiliente Innenstädte soll einen aktiven Beitrag zur Umsetzung der Querschnittsziele der EU und des Landes Niedersachsens leisten.

    36 Städte und Gemeinden in Niedersachsen sind antragsberechtigt. Die Hansestadt Lüneburg ist eine davon.

    1. Stufe: Strategieerstellung (2021/2022)

    Die Hansestadt Lüneburg hat gemeinsam mit dem Dienstleister urbanista eine Innenstadt-Strategie erarbeitet, mit welcher fristgerecht zum 21. April 2022 eine Aufnahme in das Programm beantragt wurde. Hierzu wurden Anfang des Jahres zwei Workshops mit Akteuren der Stadtgesellschaft und institutionellen Vertreter:innen sowie eine Online-Umfrage durchgeführt. Mehr als 1.000 Bürger:innen wurden auf diesem Wege an der Erstellung der Strategie direkt beteiligt und konnten ihre Anregungen abgeben. Neben der Analyse der Handlungsfelder und möglicher Projektansätze werden in der eingereichten Strategie auch erste konkrete Leitprojekte sowie die Besetzung einer zu bildenden Steuerungsgruppe skizziert. Der Rat der Hansestadt hat einer Bewerbung mit der zugehörigen Strategie zugestimmt.

    Nach dem Stichtag am 21. April 2022 folgt eine inhaltliche Aufbereitung der Anträge durch die Ämter für regionale Landesentwicklung bis zum 30. Mai 2022. Im Sinne von Transparenz und Gleichberechtigung wird eine unabhängige Jury auf Grundlage der Bewertungskriterien bis zum 17. Juni 2022 eine gemeinsame Stellungnahme verfassen. Die Auswahl der Städte erfolgt auf Grundlage der Stellungnahme gemäß EU-Vorgaben durch die Verwaltungsbehörde EFRE/ESF+ (EFRE-Programm „Resiliente Innenstädte“ | Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser).
        
    Die Jury setzt sich aus etwa zehn Personen zusammen, darunter Vertreter:innen der kommunalen Spitzenverbände, der Wissenschaft und Forschung zu Themen der Stadtentwicklung, Klimaschutz, nachhaltige Mobilität und Kultur sowie der Architektenkammer Niedersachsen und des Handelsverbandes Deutschland.

    Mit einer Entscheidung über die Aufnahme in das Programm ist nicht vor Juli 2022 zu rechnen.

    Die Erstellung des Strategiekonzeptes wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung als Teil der Reaktion der Europäischen Union auf die COVID-19-Pandemie finanziert.

    Handlungsfelder

    Die zu erstellende Strategie muss auf drei Handlungsfelder eingehen:

    • Soziale Aspekte
    • Ökonomische Aspekte
    • Ökologische Aspekte
    2. Stufe: Umsetzung der erarbeiteten Strategie (2022 bis 2027)

    Die maximale Förderung für das Oberzentrum Lüneburg in der Übergangsregion würde bei Aufnahme in das Programm 3,95 Millionen Euro betragen. Die Förderquote beläuft sich dabei auf 60 Prozent. Der Eigenanteil der Hansestadt Lüneburg würde für die Jahre 2022 bis 2027 2,65 Millionen Euro (40 Prozent) betragen, sodass ein Maßnahmenvolumen in Höhe von insgesamt 6,6 Millionen Euro bereitstünde.

    Dokumente
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    Strategiekonzept Resiliente Innenstadt Hansestadt Lüneburg
    (pdf / 3.06 MB)
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    Zeitplan Resiliente Innenstädte
    (pdf / 0.29 MB)
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    Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren

    Stärkung der Resilienz und Krisenbewältigung

    Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) fördert innovative Konzepte zur Stärkung der Resilienz und Krisenbewältigung in Städten und Gemeinden mit dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“. Mit der Umsetzung des Programms hat das BMI das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) beauftragt (Internetseite des BBSR zu diesem Thema).

    Städte und Gemeinden waren aufgerufen, dem BBSR bis zum 17. September 2021 Projektvorschläge für innovative Konzepte und Handlungsstrategien zur Stärkung der Resilienz und Krisenbewältigung zu unterbreiten.

    Maßgeblich hierfür sind laut Projektaufruf nachfolgende Rahmenbedingungen:

    Hintergrund

    Viele Städte und Gemeinden sind von tiefgreifenden Veränderungen in ihren Innenstädten, Stadt- bzw. Ortsteilzentren und Ortskernen betroffen. Das gilt vor allem für einen anhaltenden Strukturwandel im Einzelhandel. Aber auch andere Nutzungen im Tourismus und im Gastgewerbe, von Kultureinrichtungen oder in Kirchen, gewerbliche Nutzungen und die Wohnnutzung sind zum Teil in ihren jetzigen Angebots-und Betriebsformen nur noch gering gefragt oder nicht mehr tragfähig. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie beschleunigen diese strukturellen Entwicklungen zusätzlich und decken die drängenden Handlungsbedarfe auf. Es bedarf z.T. erheblicher funktionaler, städtebaulicher und immobilienwirtschaftlicher Anpassungen in den Innenstädten, Stadt- und Ortsteilzentren, um die generelle Funktion dieser Handlungsräume für die Gesamtstadt langfristig zu sichern.

    Ebenso erfordern veränderte Ansprüche und notwendige Anpassungen, z.B. in den Bereichen Klimaschutz, Mobilität, Wohnen aber auch Freiraum und Grün vielfach eine Neuorientierung in komplexen und sensiblen Stadträumen.

    Neben vielen Herausforderungen bietet der anstehende Transformationsprozess aber auch vielfältige Chancen, die es zu erkennen und in guten Lösungen umzusetzen gilt. Eine Neuorientierung von bislang stark einzelhandelsgeprägten Quartieren und Handlungsräumen hin zu neuen multifunktionalen Nutzungen mit einer Vielzahl von Akteuren eröffnet ganz neue Möglichkeitsräume.

    Förderziele

    Der Bund möchte daher im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ Städte und Gemeinden modellhaft bei der Erarbeitung von innovativen Konzepten und Handlungsstrategien und deren teilweiser Umsetzung fördern. Im Kontext der Strategieentwicklung können somit im Sinne von Reallaboren auch konkrete Einzelmaßnahmen zur Stärkung und Entwicklung der Innenstädte bzw. Zentren unterstützt werden. Ziel ist es, Städte und Gemeinden bei der Bewältigung akuter und auch struktureller Problemlagen („Verödung“) in den Innenstädten, Stadt- und Ortsteilzentren zu unterstützen, indem diese als Identifikationsorte der Kommune zu multifunktionalen, resilienten und kooperativen Orten (weiter)entwickelt werden.

    Die geförderten Handlungsstrategien sollen insbesondere auch in experimentellen Verfahren und Formaten – mit sinnvoller Verzahnung zur Bund/Länder-Städtebauförderung – einen Beitrag für eine zukunftsfähige Transformation der Zentren leisten.

    Da dies nur als Gemeinschaftsaufgabe aller innenstadtrelevanten öffentlichen und privaten Akteure gelingen kann, sind – ggf. neue – Akteurskooperationen zwischen Bürgern, Eigentümern, Investoren, Verwaltung, Unternehmen und Kreativen, insbesondere auch jungen „Stadtmachern“ zu initiieren bzw. weiterzuentwickeln.

    Mit dem Bundesprogramm wird die Initiative des Bundesministeriums des Innern und für Heimat ergänzt, das im Oktober 2020 den „Beirat Innenstadt“ einberufen hat, um bis Sommer 2021 in einem gemeinsamen Arbeitsprozess eine übergreifende, an den derzeitigen Herausforderungen angepasste Innenstadtstrategie zu erarbeiten. Diese soll mit konkreten Handlungsempfehlungen als Hilfestellung für Städte und Gemeinden verstanden werden und bereits bestehende Expertise einbinden. Über das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ und die Förderung modellhafter Handlungsstrategien soll auch der Wissenstransfer zwischen den Städten und Gemeinden gestärkt werden.

    „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ in der Hansestadt Lüneburg

    Die Hansestadt Lüneburg hat am 15. September 2021 beim BMI - Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung ihr Interesse an dem Förderprogramm bekundet. Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat am 29. September 2021 beschlossenen, bei Erreichen der nächsten Projektstufe einen Antrag auf Fördermittel aus diesem Programm zu stellen.

    Am 30. November 2021 hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) der Hansestadt Lüneburg mitgeteilt, dass die eingereichte Projektskizze positiv bewertet wurde und das BMI entschieden hat, das Vorhaben für das sich nun anschließende formale Zuwendungsverfahren vorzusehen. 

    Am 25. Februar 2022 wurde ein Antrag mit kalkulierten Projektkosten in Höhe von rund 408.000 Euro gestellt. Die Eigenmittel werden sich bei einer Förderquote von durchschnittlich 80 Prozent auf etwa 81.000 Euro belaufen. Laufzeit des Projektes wird von Frühsommer 2022 bis Sommer 2025 sein.

    Dokument
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    Projektübersicht "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren"
    (pdf / 0.66 MB)
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